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Kooperationsvereinbarung

 
Die Grundlagen über das Arbeiten in einem Netzwerk legen alle Partner in einer Kooperationsvereinbarung fest.
In dieser sollte übereinstimmend festgehalten werden:
  • Was leistet das Netzwerk für seine Mitglieder?
  • Was leisten die Mitglieder für das Netzwerk?
  • Welche Bedingungen gibt es zur Aufnahme von neuen Partnern?
  • Wie organisiert sich das Netzwerk in Bezug auf Steuerung, Zuständigkeiten, Kommunikation, Aussendarstellung, ggf. Marketing und Projektabwicklung sowie Vereinbarungen zum Netzwerkklima?
Als Instrumente zur Untersetzung haben sich bewährt: ARGE-Vertrag (Arbeitsgemeinschaftsvertrag), ein Beispiel (PDF-Format; 45 kB) zum download, und Spielregeln.